Geschäftsbedingungen


1. Abschluss des Reisevertrages

1.1  Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Internetportals www.tascatours.de, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reisebestätigung /Rechnung erfolgt schnellstmöglich durch Übersendung per Email oder Post an Sie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihrer Anmeldung. Sie sind bis zur Annahme durch Tasca Tours 7 Tage an Ihre Anmeldung gebunden.

1.2  Durch die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung von Tasca Tours kommt der Reisevertrag zustande. Nach rumänischer Gesetzgebung erfolgt der Abschluß des Reisevertrages, wenn Tasca Tours Ihre Annahme erhält (Art. 35, Rumänisches Handelsgesetzbuch).

1.3  Änderungs- und Ergänzungswünsche zu den im Internet beschriebenen Reisen und Reiseleistungen durch Sie sowie zu den Reisebedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Tasca Tours im Rahmen der Reisebestätigung ausdrücklich bestätigt worden sind. Kooperationspartner oder Reisebüros sind hierzu nicht bevollmächtigt.

1.4  Tasca Tours übernimmt die Verantwortung für die Aktualität und Vollständigkeit der im Internet beschriebenen Angebote; dem Kunden zumutbare Änderungen des Vertrags werden ihm innerhalb von 48 Std. bekannt gegeben.

1.5  Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 10 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2. Bezahlung

2.1 Wir bitten Sie, innerhalb 7 Tagen nach dem Erhalt unserer Rechnungsbestätigung /Rechnung eine Anzahlung von 10% des Reisepreises, höchstens Euro 250,- pro Teilnehmer zu zahlen. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung des Reisepreises ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig, sofern Tasca Tours nicht mehr wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten kann.

2.2 Können wir Ihre Reiseanmeldung nicht bestätigen oder ist unser Alternativangebot von Ihnen nicht angenommen worden, werden wir den von Ihnen eventuell bereits geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten.

2.3. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 10,- zu erheben.

2.4. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung (innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung) oder der Reisepreis 15 Tage vor dem Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren (siehe Art. 3.2 der AGB), vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.5 Die Bezahlung der Reise und alle anderen Zahlungen, die mit dem Reisevertrag verbunden sind, erfolgen in Euro Währung.

3. Rücktritt durch den Reisenden

3.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten. Bei einem freiwilligen Rücktritt (mit Ausnahme von Fällen der höheren Gewalt) durch den Reisenden hat Tasca Tours Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind.

3.2 Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis:

  • bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15 %
  • ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 %
  • ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 %
  • ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55 %
  • ab 6. Tag vor Reisebeginn 70 %
  • am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

3.3 Falls eine Botschaft ablehnt, Ihnen das Visum (falls ein Visum nötig ist) für den Reiseantritt zu erteilen, fallen die bereits getätigten Aufwendungen und die Bearbeitungskosten des Reiseveranstalters an.

3.4 Der gesamte Reisepreis fällt auch an, wenn Sie ihren Flug verpassen oder Sie die Reise aus polizeilichen oder behördlichen Gründen nicht antreten können. Eventuell ersparte Aufwendungen werden zurückerstattet.

3.5 Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Tasca Tours ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

3.6 Bei Stornierungen sind bereits ausgehändigte Reisedokumente zurückzugeben, da wir sonst den vollen Preis berechnen müssen.

4 Rücktritt durch den Reiseveranstalter

4.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 15 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Wir sind auch berechtigt, die Reise in Fällen der höheren Gewalt abzusagen.

4.2 Falls Tasca Tours eine Reise vor Reiseantritt absagt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

a) ein anderes, von uns vorgeschlagenes, gleich- oder höherwertiges Angebot anzunehmen

b) ein anderes, von uns vorgeschlagenes, minderwertiges Angebot anzunehmen, mit sofortiger Rückerstattung der Preisdifferenz

c) alle bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich erstattet zu bekommen

d) Schadensersatz zu verlangen, falls wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können

4.3 Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig die Durchführung einer Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Tasca Tours das Recht, den Reisevertrag fristlos zu kündigen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen allgemeine Verhaltensregeln, Hausordnungen sowie Landessitten- und Gebräuche  ist eine Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung nicht erforderlich. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Tasca Tours erhalten, eventuell ersparte Aufwendungen wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen werden dem Teilnehmer rückerstattet. Durch das Verhalten und die deshalb ausgesprochene Kündigung bedingte Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

5. Ersatzperson

5.1 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter an der Reise teilnimmt. Bei Stellung einer Ersatzperson berechnen wir ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25,00 € pro Person. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger anfallen, werden diese gesondert berechnet. Sowohl Sie als auch der Dritter tragen die Verantwortung für die Bezahlung des Reisepreises und der anfallenden Bearbeitungskosten.

5.2 Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Umbuchung

6.1 Umbuchungen sind innerhalb eines Kursortes einmalig bis 21 Tage vor Reiseantritt entsprechend der Verfügbarkeit der Leistungen gegen ein Entgelt von 20,00 € möglich. Umbuchungen, die später als 21 Tage vor Reisebeginn oder mehrfach erfolgen, gelten als Rücktritt und Neubuchung, so dass die in dem Kap. 4 beschriebenen Rücktrittsregelung für die Berechnung der Umbuchungskosten Anwendung findet.

6.2 Wird eine bereits umgebuchte Reise später storniert, ist für die Berechnung der Rücktrittskosten der Reisepreis der ursprünglich gebuchten Reise maßgeblich, sofern dieser höher ist, als der Reisepreis nach erfolgter Umbuchung.

6.3 Sie können jedoch jederzeit nachweisen, dass geringere Kosten als die vorstehenden Umbuchungs- bzw. Rücktrittspauschalen entstanden sind.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Nehmen Sie infolge vorzeitiger Abreise oder aus sonstigen Gründen einzelne Leistungen nicht in Anspruch bzw. ändern Sie die Leistungen vor Ort, wird sich Tasca Tours um Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen.

8. Nichterfüllung der Reiseleistungen durch den Veranstalter

8.1 Falls ein wichtiges Teil der im Vertrag vorgesehenen Reiseleistungen nach Reiseantritt nicht erfüllt wird, oder der Veranstalter Tasca Tours feststellen muss, dass er sie nicht erfüllen kann, muss der Veranstalter midestens eine der folgenden Varianten anbieten:

a) dem Reisenden eine alternatives gleich- oder höherwertiges Angebot ohne Preiserhöhung anzubieten

b) dem Reisenden die Preisdifferenz zwischen den bezahlten Leistungen und den tatsächlich erfüllte Reiseleistungen zurückzuerstatten

c) dem Reisenden Rückfahrt zu dem Abreiseort ohne Preiserhöhung und eventuell auch Schadenersatz für nichterfüllte Leistungen zu erstatten, falls der Veranstalter keine Alternativen anbieten kann oder der Reisende diese aus triftigen Gründen ablehnt.

9. Gewährleistung/Abhilfe

9.1 Weist die Reise aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Reiseleiter bzw. an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktadresse von Tasca Tours, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sowohl der Veranstalter als auch der Leistungsträger werden gleich handeln, um Abhilfe zu schaffen. Sollte eine Mängelanzeige vor Ort von Ihnen nicht erfolgen, so kann dies für Sie zu Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Falls keine oder nur partielle Abhilfe geschaffen wurde, müssen Sie unabhängig von der Anzeige vor Ort binnen einer Frist von einem Monat nach dem vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung / Schadensersatz ausdrücklich und schriftlich bei Tasca Tours geltend machen. Tasca Tours wird Ihnen folglich innerhalb von 10 Tagen bekannt geben, welche Entschädigungen erteilt werden.

9.2 Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, die Reise aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so müssen Sie auch in diesem Fall zunächst den Mangel anzeigen und zur Beseitigung eine angemessene Frist setzen, damit Sie nicht weitergehende Ansprüche verlieren. Diese Verpflichtung besteht nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, diese verweigert wird oder eine sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Ihre Ansprüche entfallen auch dann nicht, wenn Ihre Rüge unverschuldet unterbleibt.

9.3 Ansprüche auf Reisepreisminderung und Schadenersatz verjähren in einem Jahr. Schweben zwischen Ihnen und Tasca Tours Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder Tasca Tours die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10.Paß-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung pass- visa- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformationen vom Veranstalter bedingt sind. Wegen der aktuellen Pass- Visa- und Gesundheitsbestimmungen wird auf die aktuellen Länderinformationen des Auswärtigen Amtes Bezug genommen. (www.auswaertiges-amt.de). Der Teilnehmer ist verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Für Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die einzuhaltenden pass- und visarechtlichen Vorschriften. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit der Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. Tasca Tours wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen zu unterrichten.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

11.2 Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12. Preiserhöhung

12.1 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt Tasca Tours unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt den Reisenden hiervon in Kenntnis.

12.2 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Tasca Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten.

12.3 Der Reisende muss sich nach der Bekanntmachung der Preiserhöhung für eine der folgenden Alternativen entscheiden und diese dem Veranstalter Tasca Tours innerhalb von 5 Tagen mitteilen:

a)      vom Reisevertrag ohne weiteren Kosten zurücktreten 

b)   die neuen Vertragsbedingungen annehmen

13. Versicherungen

13.1 Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB und dem Orden nr. 235/2001 des rumänischen Tourismusminister mit dem Versicherungsschein nr. 6605519/07.04.2008 an dem Versicherungsunternehmen Allianz Ţiriac Asigurări S.A., Adresse: Str. Căderea Bastiliei nr. 80-84, Bucureşti, Sector 1, tel. 0040-212082222, email: office@allianztiriac.ro, Web: www.allianztiriac.ro, insolvenzgesichert.

13.2 Wir empfehlen mindestens eine Rücktrittskostenversicherung und/oder eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Diese Versicherugsleistungen werden nicht von Tasca Tours angeboten und sollten vom Reisenden selbst organisiert werden.

14. Abtretungsverbot

Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Reisenden gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

15. Sonstiges/Gerichtsstand

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15.2 Für Ansprüche des Reisenden gegen Tasca Tours wird der Gerichtsstand Frankfurt vereinbart. Es gilt deutsches Recht.

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Diese Bedingungen wurden gemäß dem rumänischen Reisegesetz, vorgesehen in § 631 / 2001 und dem deutschen Reisegesetz, vorgesehen in § 651 a – 651 m BGB, aufgestellt.

Stand: 10/2008